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Service/Infos: Berechnung

Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher

Feuerlöscher müssen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und nach der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt werden. Bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern können andere geeignete Feuerlöscheinrichtungen -ausgenommen ortsfeste Löschanlagen - berücksichtigt werden. Die maßgebende Regel für die Ausrüstung von Arbeitstätten mit Feuerlöschern ist die ZH 1/201.

Nach dieser Regel ist die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen in der Brandklasse A und B nach den untenstehenden Tabellen zu ermitteln. Dabei ist wie folgt vorzugehen:

Zunächst sind -ausgehend von der Brandgefährdung nach der Grundfläche- die Löschmitteleinheiten zu ermitteln. Danach sind die entsprechende Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher festzustellen!

Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von Grundfläche und Brandgefährdung

Löschmitteleinheiten LE
Grundfläche bis m2
geringe Brandgefährdung
mittlere Brandgefährdung
große Brandgefährdung
50
6
12
18
100
9
18
27
200
12
24
36
300
15
30
45
400
18
36
54
500
21
42
63
600
24
48
72
700
27
54
81
800
30
60
90
900
33
66
99
1000
36
72
108
je weitere 250
36
72
18


Löschmitteleineiten LE und Feuerlöscharten nach DIN EN 3

Feuerlöscher nach DIN EN 3
Löschmitteleinheiten
Brandklasse A
Brandklasse B
1
5A
21B
2
8A
34B
3
55B
4
13A
70B
5
89B
6
21A
113B
9
27A
144B
10
34A
183B
12
43A
15
55A
233B
Werden Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und haben sie für die Brandklassen unterschiedliche Löschmitteleinheiten LE, ist der niedrigere Wert anzusetzen.


Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung

gering
mittel
groß

Verkauf, Handel, Lagerung

Lager mit nichtbrennbaren Baustoffen, z. B. Fließenkeramik mit geringem Verpackungseinteil; Verkaufsräume mit nichtbrennbaren Artikeln, z. B. Getränke, Pflanzen und Frischblumen, Gärtnereien; Lager mit nichtbrennbaren Stoffen und geringem Verpackungsanteil

Lager mit brennbarem Material; Holzlager im Freien; Verkaufsräume mit brennbaren Artikeln, z. B. Buchhandel, Radio-Fernsehhandel, Lebensmittel, Textilien, Papier, Photo, Bau-Heimwerkermarkt, Bäckereien, Chemischreinigung; Ausstellung/Lager für Möbel, Lagerbereich für Leergut und Verpackungsmaterial; Reifenlage.
Lager mit leichtentzündlichen bzw. leichtentflammbaren Stoffen; Speditionslager; Lager mit Lacken und Lösungsmitteln; Altpapierlager; Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager.
Verwaltung, Dienstleistung
Eingangs- und Empfangshallen von Theatern, Verwaltungsgebäuden; Arztpraxen, Anwaltspraxen, EDV-Bereiche ohne Papier, Bürobereiche ohne Aktenlagerung, Büchereien

EDV-Bereich mit Papier; Küchen, Gastbereiche mit Hotels, Pensionen; Bürobereiche mit Aktenlagerung, Archive Kinos, Diskotheken; Theaterbühnen, Abfallsammelräume
Industrie
Ziegelei, Betonwerk; Herstellung von Glas und Keramik; Papierherstellung im Naßbereich; Konservernfabrik; Herstellung elektrotechnischer Artikel/Geräte; Brauereien; Herstellung von Getränken, Stahlbau; Maschinenbau
Brotfabrik, Leder- und Kunststoffverarbeitung, Herstellung von Gummiwaren; Kunststoff- Spritzgießerei, Kartonagen; Montage von Kfz- Haushaltsgroßgeräten; Baustellen ohne Feuerarbeiten
Möbelherstellung, Spanplattenherstellung, Webereien, Spinnereien, Herstellung von Papier im Trockenbereich, Verarbeitung von Papier, Getreidemühlen und Futtermittel, Baustellen mit Feuerarbeiten, Schaumstoff-, Dachpappenherstellung, Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern, Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte, Raffinierien, Öl-Härtereien, Druckereien, Petrochemische Anlagen, Verarbeitung von brennbaren Materialien

Handwerk
Gärtnerei, Galvanik, Dreherei, Mechanische Metallverarbeitung, Fräserei, Bohrerei, Stanzerei
Schlosserei, Vulkanisierung, Leder/Kunstleder und Textilverarbeitung, Backbetrieb, Elektrowerkstatt Kfz-Werkstatt, Tischlerei/Schreinerei, Polsterei

 

 

 



Treten Brandgefahren durch gasförmige Stoffe oder brennbare Metalle auf, so sind diese Bereiche durch Feuerlöscher, die auch für die Brandklasse C oder D zugelassen sind, zu schützen.

In jedem Geschoss von Arbeitsstätten ist mindestens ein Feuerlöscher bereitzustellen.
Die Feuerlöscher sollen zweckmäßig - z. B. neben Notausgängen - verteilt sein. Bei einer größeren Anzahl von Feuerlöschern empfiehlt es sich, mehrere Feuerlöscher zu "Stützpunkten" zusammenzufassen, bzw. Großlöschgeräte zur Verfügung zu stellen.

Feuerlöscher müssen leicht erreichbar sein!

Ein im Entstehen begriffener Brand ist nur dann erfolgreich zu bekämpfen, wenn die Feuerlöscher

jederzeit leicht aufzufinden und
jederzeit leicht zu erreichen sind

Deshalb sind Feuerlöscher der geeigneten Brandklassen

in der Nähe von Bereichen mit besonderer Brandgefahr
in unmittelbarer Nähe von Ausgängen und Rettungswegen zu installieren

Sollte der Fluchtweg durch den Brand versperrt sein, kann die Selbstrettung unter dem Schutz des Löschmittels eines oder mehrer Feuerlöscher versucht werden.

Feuerlöscher müssen so aufgehängt sein, daß sie nicht beschädigt werden können, beispielsweise durch vorbeifahrende Flurförderzeuge. Darüberhinaus sind sie so anzubringen, daß sie von allen Anwesenden ohne Anstrengung aufgenommen werden können.

Die Entfernung von einem Feuerlöscher zum nächsten soll nicht mehr als 20 m betragen. Die Anbringung an Verkehrswegen ist zu empfehlen. Stellen, an denen sich Feuerlöscheinrichtungen befinden, sind kenntlich zu machen.