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Service/Infos: Berechnung
Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher
Feuerlöscher müssen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und nach der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt werden. Bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern können andere geeignete Feuerlöscheinrichtungen -ausgenommen ortsfeste Löschanlagen - berücksichtigt werden.
Die maßgebende Regel für die Ausrüstung von Arbeitstätten mit Feuerlöschern ist die ZH 1/201.
Nach dieser Regel ist die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen in der Brandklasse A und B nach den untenstehenden Tabellen zu ermitteln. Dabei ist wie folgt vorzugehen:
Zunächst sind -ausgehend von der Brandgefährdung nach der Grundfläche- die Löschmitteleinheiten zu ermitteln. Danach sind die entsprechende Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher festzustellen!
Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von Grundfläche und Brandgefährdung
Grundfläche bis m2 |
geringe Brandgefährdung |
mittlere Brandgefährdung |
große Brandgefährdung |
50 |
6 |
12 |
18 |
100 |
9 |
18 |
27 |
200 |
12 |
24 |
36 |
300 |
15 |
30 |
45 |
400 |
18 |
36 |
54 |
500 |
21 |
42 |
63 |
600 |
24 |
48 |
72 |
700 |
27 |
54 |
81 |
800 |
30 |
60 |
90 |
900 |
33 |
66 |
99 |
1000 |
36 |
72 |
108 |
je weitere 250 |
36 |
72 |
18 |
Löschmitteleineiten LE und Feuerlöscharten nach DIN EN 3
Feuerlöscher nach DIN EN 3 |
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Löschmitteleinheiten |
Brandklasse A
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Brandklasse B |
1 |
5A |
21B |
2 |
8A |
34B |
3 |
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55B |
4 |
13A |
70B |
5 |
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89B |
6 |
21A |
113B |
9 |
27A |
144B |
10 |
34A |
183B |
12 |
43A |
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15 |
55A |
233B |
Werden Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und haben sie für die Brandklassen unterschiedliche Löschmitteleinheiten LE, ist der niedrigere Wert anzusetzen.
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Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung
gering |
mittel |
groß |
Verkauf, Handel, Lagerung Lager mit nichtbrennbaren Baustoffen, z. B. Fließenkeramik mit geringem Verpackungseinteil; Verkaufsräume mit nichtbrennbaren Artikeln, z. B. Getränke, Pflanzen und Frischblumen, Gärtnereien; Lager mit nichtbrennbaren Stoffen und geringem Verpackungsanteil
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Lager mit brennbarem Material; Holzlager im Freien; Verkaufsräume mit brennbaren Artikeln, z. B. Buchhandel, Radio-Fernsehhandel, Lebensmittel, Textilien, Papier, Photo, Bau-Heimwerkermarkt, Bäckereien, Chemischreinigung; Ausstellung/Lager für Möbel, Lagerbereich für Leergut und Verpackungsmaterial; Reifenlage.
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Lager mit leichtentzündlichen bzw. leichtentflammbaren Stoffen; Speditionslager; Lager mit Lacken und Lösungsmitteln; Altpapierlager; Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager.
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Verwaltung, Dienstleistung
Eingangs- und Empfangshallen von Theatern, Verwaltungsgebäuden; Arztpraxen, Anwaltspraxen, EDV-Bereiche ohne Papier, Bürobereiche ohne Aktenlagerung, Büchereien
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EDV-Bereich mit Papier; Küchen, Gastbereiche mit Hotels, Pensionen; Bürobereiche mit Aktenlagerung, Archive |
Kinos, Diskotheken; Theaterbühnen, Abfallsammelräume |
Industrie
Ziegelei, Betonwerk; Herstellung von Glas und Keramik; Papierherstellung im Naßbereich; Konservernfabrik; Herstellung elektrotechnischer Artikel/Geräte; Brauereien; Herstellung von Getränken, Stahlbau; Maschinenbau |
Brotfabrik, Leder- und Kunststoffverarbeitung, Herstellung von Gummiwaren; Kunststoff- Spritzgießerei, Kartonagen; Montage von Kfz- Haushaltsgroßgeräten; Baustellen ohne Feuerarbeiten
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Möbelherstellung, Spanplattenherstellung, Webereien, Spinnereien, Herstellung von Papier im Trockenbereich, Verarbeitung von Papier, Getreidemühlen und Futtermittel, Baustellen mit Feuerarbeiten, Schaumstoff-, Dachpappenherstellung, Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern, Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte, Raffinierien, Öl-Härtereien, Druckereien, Petrochemische Anlagen, Verarbeitung von brennbaren Materialien
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Handwerk
Gärtnerei, Galvanik, Dreherei, Mechanische Metallverarbeitung, Fräserei, Bohrerei, Stanzerei |
Schlosserei, Vulkanisierung, Leder/Kunstleder und Textilverarbeitung, Backbetrieb, Elektrowerkstatt |
Kfz-Werkstatt, Tischlerei/Schreinerei, Polsterei
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Treten Brandgefahren durch gasförmige Stoffe oder brennbare Metalle auf, so sind diese Bereiche durch Feuerlöscher, die auch für die Brandklasse C oder D zugelassen sind, zu schützen.
In jedem Geschoss von Arbeitsstätten ist mindestens ein Feuerlöscher bereitzustellen.
Die Feuerlöscher sollen zweckmäßig - z. B. neben Notausgängen - verteilt sein. Bei einer größeren Anzahl von Feuerlöschern empfiehlt es sich, mehrere Feuerlöscher zu "Stützpunkten" zusammenzufassen, bzw. Großlöschgeräte zur Verfügung zu stellen.
Feuerlöscher müssen leicht erreichbar sein!
Ein im Entstehen begriffener Brand ist nur dann erfolgreich zu bekämpfen, wenn die Feuerlöscher
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jederzeit leicht aufzufinden und |
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jederzeit leicht zu erreichen sind |
Deshalb sind Feuerlöscher der geeigneten Brandklassen
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in der Nähe von Bereichen mit besonderer Brandgefahr |
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in unmittelbarer Nähe von Ausgängen und Rettungswegen zu installieren |
Sollte der Fluchtweg durch den Brand versperrt sein, kann die Selbstrettung unter dem Schutz des Löschmittels eines oder mehrer Feuerlöscher versucht werden.
Feuerlöscher müssen so aufgehängt sein, daß sie nicht beschädigt werden können, beispielsweise durch vorbeifahrende Flurförderzeuge. Darüberhinaus sind sie so anzubringen, daß sie von allen Anwesenden ohne Anstrengung aufgenommen werden können.
Die Entfernung von einem Feuerlöscher zum nächsten soll nicht mehr als 20 m betragen. Die Anbringung an Verkehrswegen ist zu empfehlen. Stellen, an denen sich Feuerlöscheinrichtungen befinden, sind kenntlich zu machen.
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